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Wir schaffen Lösungen.

WOLFSMANAGEMENT

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WOLFSGEBIET NRW

Kein Thema ist zur jetzigen Zeit so aktuell und wichtig in der Landwirtschaft, wie das Wolfsmanagement. Wir alle haben in den letzten Wochen lesen dürfen, dass ein zweiter Wolf im ausgewiesenen Wolfsgebiet "Schermbeck" mit den umliegenden Pufferzonen (Kreis Wesel, Kleve, Teile von Borken, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen) bestätigt ist. Viele besorgte Schaf-, Ziegen- und Gehewildhalter stellen sich aktuell die Frage nach einem entsprechenden Schutzzaun, der vom Land NRW mit 100% gefördert wird.

Wir helfen Ihnen gerne kostenlos bei der Antragstellung und Beratung zu einem möglichen stationären oder mobilen Schutzzaun.

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WÖLFE IN DEUTSCHLAND 18/19

  • 143 Wolfsterritorien mit 105 Rudeln, 25 Paaren und 13 Einzeltieren

  • Zu den 13 Einzeltieren zählt GW954f am Niederrhein

  • Nachgewiesene Reproduktion von 393 Welpen im Monitoringjahr

  • Das bedeutet nicht, dass es 393 mehr Wölfe im MJ 19/20 gibt

  • In 2019 gab es 118 dokumentierte Totfunde (98 davon im Verkehr)

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FÖRDERUNG IN NRW

Entschädigung:

  • Billigkeitsleistung des Landes NRW im Falle von Nutztierrissen und Schäden an Einzäunung in denen der Wolf der nicht auszuschließende Verursacher ist

  • Entschädigt wird in ganz NRW für alle Nutz- und Haustierrisse durch den Wolf

  • Innerhalb von Wolfsgebieten ist die Entschädigung an geleistete Herdenschutz-maßnahmen geknüpft

 

Förderung:

  • Materialkostenförderung im Rahmen von De-Minimis-Beihilfen

  • Förderung nur in Pufferzonen und Wolfsgebieten

WER WIRD GEFÖRDERT?

  • Primär bedrohte Weidetierhalter können über die Förderrichtlinien Wolf eine Materialförderung für die Herdenschutzmaßnahmen erhalten

  • Die Förderrichtlinien definieren Schafe, Ziegen und Gehegewild als primär bedrohte Tierarten die geschützt werden sollen

  • Egal ob Hobbyhalter, Haupt- oder Nebenerwerb, mit 2 oder 2000 Tieren

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Materialkosten für stationäre oder mobile Einzäunungen in den Pufferzonen und Wolfsgebieten -> keine Förderung von Arbeitskosten

  • Inkl. der Zaunmaterialien wird die Elektrifizierung mit Zubehör gefördert (Weidezaungerät, Solarzelle, Überwachung etc.)

  • Die Anschaffung von Herdenschutzhunden wird in den Wolfsgebieten ab einer Herdengröße von 100 Tieren gefördert

  • Die Förderung erfolgt in einer Höhe, die sich aus der Haltungsform, Tierzahl und den lokalen Gegebenheiten zusammensetzt

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN

  • Der Wolf ist eine besonders geschütze Tierart

    • Stören, nachstellen, fangen und töten sind strengstens Untersagt​

  • FFH-Richtlinie und BNatSchG regeln den gesetzlichen Status des Wolfes

  • Besonders geschützte Tiere und Pflanzen können nach §45 des BNatSchG im Einzelfall entnommen werden

    • "Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind"​

FRAGEN?

WIR HELFEN BEI IHREM ANTRAG.

Vielen Dank! Wir nehmen so bald wie möglich Kontakt zu Ihnen auf.

KONTAKT

Ihre persönlichen Ansprechpartner:

Raiffeisen-Markt Raesfeld

Christoph Vennemann: 0 28 65 / 95 76 - 1120

(Schutzzaun)

Lea Stratmann:            0 28 65 / 95 76 - 1176

(Antrag)

ANTRAG DOWNLOAD:

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