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Vereinfachungen per Gesetz

  • vor 9 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesagrarministerium (BMLEH) will den Bürokratieabbau in seinem Zuständigkeitsbereich über ein eigenes Gesetz regeln. Dazu liegt ein Referentenentwurf vor.


Das Ministerium setzt bei den angekündigten Vereinfachungen für die Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft auf ein Höchstmaß an Verbindlichkeit. Laut einem Referentenentwurf für ein Gesetz zum Bürokratieabbau im Zuständigkeitsbereich des BMLEH soll eine Reihe von Entlastungen gesetzlich festgeschrieben werden. Mit der Vorlage sollen nach Ressortangaben Einzelmaßnahmen gebündelt sowie Unternehmen und Verwaltungen von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Dem ersten „Bürokratieabbaugesetz“ sollen dem Ministerium zufolge weitere Pakete folgen.


Meldepflichten sollen reduziert werden

In dem vorliegenden Referentenentwurf ist unter anderem eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorgesehen. Ziel ist es, das Fortbildungsintervall für die Pflanzenschutz-Sachkunde von drei auf sechs Jahre zu verdoppeln. Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sollen Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen gestrichen werden, die als Reaktion auf frühere Lebensmittelskandale wie dem Gammelfleisch- und dem Dioxin-Skandal eingeführt worden waren.


 Auch in der Bundes-Tierärzteordnung hat das BMLEH überflüssige Meldepflichten ausfindig gemacht. Im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz soll die Genehmigungspflicht für die Einäscherung von Pferden in eine Anzeigepflicht umgewandelt werden.


Einführung neuer Öko-Regelung

Einen Beitrag zur Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie sieht das Ministerium darin, in der laufenden EU-Förderperiode auf die Einführung neuer Öko-Regelungen zu verzichten. Damit nimmt das Ressort endgültig Abschied von einer Öko-Regelung für Weidehaltung in Milchbetrieben sowie für die Förderung von Biotopverbünden. Die Vorhaben waren allerdings bei einer Mehrheit der Länder auf Ablehnung gestoßen.


Entfallen soll die Maßgabe, dass die Weiterentwicklung der Informationstechnik im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durch das Bundesamt für soziale Sicherung begleitet werden muss. Erleichterungen für die Erzeuger von Nutzhanf soll es im Konsumcannabisgesetz geben. AgE



 
 
 

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