Erforderliche Erntegutbescheinigung für die Ernte 2026
- vor 2 Tagen
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– schon jetzt erledigen – wir helfen Ihnen dabei
Wie im letzten Jahr müssen wir als aufnehmende Genossenschaft sicherstellen, dass das von Ihnen angekaufte Getreide aus geschützten Sorten unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Grundlage dafür ist das BGH-Urteil vom 28.11.2023. An der Ausgangslage hat sich leider auch zur Ernte 26 nichts geändert. Im letzten Jahr haben wir gute Erfahrungen mit der digitalen Lösung über die Homepage der STV gemacht.
Ausdrücklich empfehlen wir Ihnen deshalb über die Internetseite www.erntegut-bescheinigung.de eine Bescheinigung zu generieren. Sie können diese Erntegutbescheinigung direkt an unsere E-Mail-Adresse erntegutbescheinigung@agriv.de senden.
Gerne hilft Ihnen auch unser Team aus unserem Agrarbüro rund um Ackerprofi und der Dokumentation. Wir können zwar nicht die Bescheinigung in Ihrem Namen erstellen, jedoch telefonische Unterstützung bei der Erstellung auf der Homepage anbieten.
Wenden Sie sich hierzu direkt an: Eva Dresemann, Tel.: 02862-9081-1176, eva.dresemann@agriv.de
Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit im Rahmen der Qualitätsvereinbarung oder auf einem gesonderten Formular abzugeben. Dieses können Sie sich hier herunterladen.




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