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GAP-Kappung kommt nicht gut weg

  • sandrarueth
  • 13. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

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Pläne der EU-Kommission, die GAP-Direktzahlungen nach 2027 zu kappen, sind zumindest bei den Agrarökonomen auf einer Podiumsdiskussion nicht gut weggekommen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.


Pläne der EU-Kommission, die Direktzahlungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 bei 100.000 € pro Betrieb zu kappen, sind zumindest bei den Teilnehmern einer Podiumsdiskussion nicht gut weggekommen, die die Verbindungsstelle Landwirtschaft-Industrie (VLI) im Rahmen ihrer Herbsttagung am Mittwoch ausgerichtet hat.


Laut Prof. Uwe Latacz-Lohmann vom Institut für Agrarökonomie der Universität Kiel muss damit gerechnet werden, dass die Wirksamkeit des künftigen „Farm Stewardship“, das die erweiterte Konditionalität ersetzen soll, in größeren Betrieben durch eine Begrenzung der hektarbezogenen Agrarzahlungen reduziert wird. „Wenn Betriebe bei 100.000 Euro gekappt werden, dann werden sie sich für Auflagen möglicherweise nicht mehr krumm machen“, warnte der Kieler Agrarökonom. Diese gingen dann „lieber aus der GAP raus“ und beachteten die Konditionalitäten im Gegenzug nicht mehr.


 Für Latacz-Lohmann hat es den Anschein, dass die Pläne der EU-Kommission zu Kappung und Degression im Zusammenhang mit einem perspektivischen EU-Beitritt der Ukraine stehen: „Man will einfach nicht die großen Agrargesellschaften in dem osteuropäischen Land mit Geld aus Brüssel überschütten“.


Prof. Harald Grethe, der an der Humboldt-Universität Berlin den Fachbereich Internationaler Agrarhandel und Entwicklung leitet, ist ebenfalls gegen eine Kappung von Brüsseler Agrarzahlungen, will diese aber an konkrete Gegenleistungen geknüpft sehen. Er führt die neuerliche Diskussion um Kappung und Degression auf „Auswüchse“ in der aktuellen Förderperiode zurück, dass nämlich einzelne Betriebe „extrem viel Geld kriegen“, ohne einen konkreten Mehrwert für das Gemeinwohl zu erbringen.


 

Aus Grethes Sicht kann eine Diskussion um eine einzelbetriebliche Begrenzung der Direktzahlungen dadurch vermieden werden, dass Geld künftig nur noch für ganz konkrete Leistungen fließt. „Wer auf seiner Fläche etwas für Biodiversität, Nachhaltigkeit oder den Umwelt- und Klimaschutz tut, sollte dafür Geld bekommen, egal ob der Betrieb groß oder klein ist“, brachte er seine Position auf den Punkt.



Agrargenossenschaften als Vorbild

Für Jörg Migende vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) ist eine künftige GAP nur ohne Kappung gangbar. Der DRV-Hauptgeschäftsführer empfahl die Agrargenossenschaften in den ostdeutschen Bundesländern als Vorbild dafür, wie sich kleinere Strukturen über ein echtes Zusammengehen wettbewerbsfähiger aufstellen könnten. Migende stellte einmal mehr klar, dass Agrargenossenschaften nichts anderes als Mehrfamilienbetriebe seien und deshalb nicht über eine Begrenzung der Direktzahlungen benachteiligt werden dürften.


 Landvolk-Präsident Holger Hennies verwies bei der Podiumsdiskussion darauf, dass durch die von der Kommission geplante Degression bei den Direktzahlungen künftig nur noch rund 100 €/ha bei größeren Betrieben in Niedersachsen ankommen könnten – von ehemals 360 € ab dem Jahr 2005. „Die Summe, die an einkommenswirksamer Leistung tatsächlich auf den Höfen ankommt, wird immer weniger“, kritisierte Hennies.


 Gleichzeitig habe Brüssel aber die Regulatorik immer weiter hochgefahren und dadurch ein „Parallel-Ordnungsrecht“ geschaffen, das mit nationalen Regelungen oder mit Schutzgebietsrecht kollidiere. „Wir merken das bei jeder Vertragsnaturschutzmaßnahme, die wir gerade in Niedersachsen konzipieren wollen“, berichtete der Landvolk-Präsident. Häufig seien Maßnahmen dann nur unter „De minimis“ durchführbar, und durch die Leistungserbringung deshalb kein Geld zu verdienen: „Ich wünsche mir hier einen Systemwechsel.“


Hennies stößt sich auch an den Zusatzanforderungen über die Standards zum Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand von Flächen (Glöz), die er am liebsten „von 1 bis 8 streichen“ würde. Wenn es beispielsweise regional Vorgaben zum Grünlandumbruch brauche, könne dies im nationalen Recht geregelt werden, aber nicht über das EU-Förderrecht, so der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV).AgE




 
 
 

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