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Kartellamt verbietet Vion-Übernahme durch Tönnies

  • kerstinoverkaempin
  • vor 18 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Nach monatelanger Prüfung hat das Bundeskartellamt die Übernahme mehrerer Vion-Betriebe durch den Wettbewerber Tönnies untersagt. So begründet die Behörde ihre Entscheidung.


Die Tönnies International Management GmbH darf von der Vion GmbH und Vion Beef BV nicht die Schlachthöfen in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. "Die Übernahme der Vion-Standorte hätte die Marktposition von Tönnies zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte und der verbleibenden kleineren Wettbewerber in den betroffenen Regionen bedenklich verstärkt", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. 


Der Tönnies-Konzern, der seit Beginn des Jahres unter dem Namen Premium Food Group firmiert, ist bei Schweineschlachtungen längst die Nummer eins, nach dem Kauf der Vion-Betriebe wäre er das bei Rindern ebenso. "Die Übernahme würde die Ausweichmöglichkeiten der Erzeuger und Abnehmer verringern und so die Marktstellung der Tönnies-Gruppe und deren Handlungsspielräume erweitern. Nachteile wären auch bundesweit für Abnehmer von Schlachtprodukten entstanden", so Mundt weiter.


Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig. Die Premium Food Group kann Beschwerde einreichen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.


Premium Food Group: "Harter Schlag"

Die Premium Food Group zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht: "Diese Entscheidung ist ein harter Schlag für die Landwirtinnen und Landwirte in Süddeutschland, die seit Monaten auf eine klare Zukunftsentscheidung gehofft haben. In den vergangenen Monaten hatten wir sowohl für die Landwirtschaft als auch die Betriebe ein tragfähiges Zukunftskonzept aufgestellt", heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.



Man prüfe nun die genaue Begründung der Behörde und werde dann über etwaige Rechtsbehelfe entscheiden, teilt die Premium Food Group weiter mit. "Unabhängig von der Entscheidung werden wir alles dafür tun, unsere Rolle als verlässlicher Partner der Landwirtschaft in Süddeutschland zu stärken."


"Marktbeherrschende Stellung"

Der Entscheidung war eine mehr als acht Monate dauernde Prüfung vorausgegangen. Die Frist im Hauptprüfverfahren wurde zwischenzeitlich verlängert. Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben Ermittlungen bei Wettbewerbern und Kunden durchgeführt sowie die "Erfassungsstrukturen von Schlachttieren anhand von Erfassungsdaten der Schlachthöfe sowie Datenbanken des Bundes und der Länder" ausgewertet. Aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse sei man zu der Auffassung gelangt, "dass der Zusammenschluss auf mehreren regionalen Schlachtmärkten in Süd- und Ostdeutschland zur Entstehung bzw. zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Tönnies führen würde."



So würde Tönnies nach der Übernahme der Vion-Standorte in den Einzugsgebieten der Schlachthöfe in Buchloe, Waldkraiburg und Kempten "Marktanteile von deutlich über 40 Prozent erreichen, mit weitem Abstand zu den verbleibenden, deutlich kleineren Wettbewerben", wie die Behörde weiter ausführt. Teil des Pakets wären auch Vions Großhandlung in Hilden und eine Häute-Verarbeitung in Eching-Weixerau gewesen.



Als weitere Untersagungsgründe nennt das Amt höhere Marktzutrittsschranken für potenzielle neue Wettbewerber, Größenvorteile beim Zugang zu Erfassungs- und Absatzmärkten, Verbindungen und Verflechtungen von Tönnies mit weiteren Unternehmen, die vertikale Integration und Finanzkraft der Premium Food Group sowie die begrenzten Ausweichmöglichkeiten der Landwirtinnen und Landwirte als Erzeuger. "Diese Faktoren wirken sich in einem Markt aus, in dem das Angebot an Schlachttieren stärker zurückgeht, als die Nachfrage nach Fleisch", so das Bundeskartellamt.



Die Vion Food Group hatte vor gut einem Jahr angekündigt, sich aus Deutschland zurückzuziehen und sich künftig auf die Benelux-Länder zu konzentrieren. Seitdem hatte das niederländische Unternehmen mehrere hiesige Tochterbetriebe veräußert, ohne dass das Bundeskartellamt Bedenken angemeldet hatte.



Anders bei der Premium Food Group. Der Fleischriese, der damals noch als Tönnies Holding firmierte, hatte Anfang September 2024 eine Vereinbarung mit Vion zur Übernahme des Rindfleischgeschäfts des Konkurrenten bekanntgegeben. Schon damals hieß es, dass mit einer längeren kartellrechtlichen Untersuchung zu rechnen sei. Tatsächlich hatte das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben im März 2025 den Beteiligten seine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mitgeteilt. Diese hätten Ende April als Kompromiss die Veräußerung und Verpachtung von Standorten an von Tönnies bestimmte Erwerber vorgeschlagen.



"Aus Sicht des Bundeskartellamtes waren diese Zusagen jedoch nicht geeignet, die Entstehung bzw. Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung auf den betroffenen Märkten abzuwenden", so die Behörde. Dagegen hätten sowohl die konkrete Ausgestaltung der Zusagen als auch die fehlende Unabhängigkeit der geplanten Erwerber von der Premium Food Group gesprochen, heißt es weiter.


Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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