Erntegutbescheinigung Ernte 2026
- 1. Juni
- 1 Min. Lesezeit

Für den Ankauf von Getreide aus geschützten Sorten ist weiterhin ein Nachweis über die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich (BGH-Urteil vom 28.11.2023).
Wir empfehlen die digitale Erstellung der Erntegutbescheinigung über www.erntegut-bescheinigung.de und die Zusendung an erntegutbescheinigung@agriv.de.
Bei Fragen unterstützt unser Agrarbüro telefonisch:
Eva Dresemann, Tel. 02862 9081-1176.
Alternativ kann die Erklärung über die Qualitätsvereinbarung oder ein separates Formular auf agriv.de abgegeben werden.




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