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Erntegutbescheinigung Ernte 2026

3. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Gersteernte hat in den vergangenen Tagen begonnen und konnte bei trockenen Bedingungen mit guten Erträgen bei uns eingefahren werden. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Erntegutbescheinigung der STV für eine Anlieferung zwingend notwendig ist. Denn für den Ankauf von Getreide aus geschützten Sorten ist weiterhin ein Nachweis über die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich (BGH-Urteil vom 28.11.2023).


Die digitale Erstellung der Erntegutbescheinigung über www.erntegut-bescheinigung.de ist demnach verpflichtend. Bitte sendet uns eure Erntegutbescheinigung bis spätestens zum Anlieferungszeitpunkt des Getreides an erntegutbescheinigung@agriv.de.


Bei Fragen unterstützt unser Agrarbüro telefonisch:

David Mölders, Tel. 02862 9081 1179.

 
 
 

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