Erforderliche Erntegutbescheinigung für die kommende Ernte 2025
- kerstinoverkaempin
- 3. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Weiterhin sehr kontrovers diskutiert wird im Handel und in der Landwirtschaft, die Forderung der Saatguttreuhand, das Handel und Genossenschaften bei der Annahme und Vermarktung von Getreide eine Erntegutbescheinigung einfordern müssen. Bereits im vergangenen Jahr waren wir verpflichtet von unseren Landwirten eine Erklärung einzufordern.
Wir müssen als aufnehmende Genossenschaft sicherstellen, dass das von Ihnen angekaufte Getreide aus geschützten Sorten, unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Grundlage dafür ist das BGH-Urteil vom 28.11.23. Die umfangreichen Bemühungen von DBV und RLV mit der Saatgut-Treuhand andere unbürokratische Wege zu suchen, sind bisher gescheitert.
Dennoch konnte zumindest in der Abwicklung einige digitale Erleichterungen umgesetzt werden. Der weit überwiegende Anteil unserer Getreidelieferanten setzt ausschließlich zertifiziertes Saatgut ein.
Ausdrücklich empfehlen wir Ihnen deshalb über die Internetseite www.erntegut-bescheinigung.de eine Bescheinigung zu generieren. Sie können diese Erntegutbescheinigung aus dem Portal direkt an unsere E-Mail-Adresse weiterleiten:
Dieser Vorgang ist sehr einfach. Sie können dort auch entscheiden, ob Sie unmittelbar Ihre Einkaufsrechnungen hochladen oder sich einer möglichen stichprobenbasierten Kontrolle unterwerfen. Auch wenn Sie Saatgut im Nachbau verwendet haben, können Sie dieses Verfahren anwenden, müssen jedoch dann zuvor eine Nachbauerklärung zusätzlich hochladen.
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