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Einreichungsfrist für die Nachbau­erklärung 2024/2025 bis 30.06.25

  • kerstinoverkaempin
  • 3. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Bitte beachten Sie, dass Betriebe, die im Wirtschaftsjahr 2024/2025 Nachbaugetreide zur Aussaat verwendet haben, dieses bis zum 30.06.25 bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gemeldet haben müssen.

Die Meldung kann über die Homepage www.stv-bonn.de der Saatgut-Treuhand digital und einfach erfolgen. Landwirte, die Ihr Saatgut in unserer Aufbereitung in Sonsbeck haben aufbereiten lassen, stellen wir die notwendigen Nachweise zur Verfügung.

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