Einreichungsfrist für die Nachbauerklärung 2024/2025 bis 30.06.25
- kerstinoverkaempin
- 3. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Bitte beachten Sie, dass Betriebe, die im Wirtschaftsjahr 2024/2025 Nachbaugetreide zur Aussaat verwendet haben, dieses bis zum 30.06.25 bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gemeldet haben müssen.
Die Meldung kann über die Homepage www.stv-bonn.de der Saatgut-Treuhand digital und einfach erfolgen. Landwirte, die Ihr Saatgut in unserer Aufbereitung in Sonsbeck haben aufbereiten lassen, stellen wir die notwendigen Nachweise zur Verfügung.
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