Neue Aufzeichnungspflichten im Pflanzenschutz ab 01.01.2026
- sandrarueth
- vor 18 Stunden
- 1 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2026 gelten erweiterte Dokumentationspflichten für jede berufliche Pflanzenschutzmaßnahme. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben müssen folgende Informationen erfasst werden:
• EPPO-Code der Kulturpflanze (ein 5-stelliger, international einheitlicher Pflanzencode)
• Startzeitpunkt/Uhrzeit der Anwendung - wenn dies aufgrund von Zulassungsvorgaben (z. B. Bienenschutzzeiten) erforderlich ist
• Zulassungsnummer des verwendeten Pflanzenschutzmittels
• BBCH-Stadium der Kultur (während der Anwendung, wenn zulassungsrelevant)
• Flächenbezeichnung und Lage der behandelten Einheit (InVeKoS-Flächencode, FLIK-Nr. oder alternative GPS-Referenz)
• Umfang der behandelten Einheit (z. B. Größe in ha)
• Verwendungsart/Art der Anwendung (z. B. Flächenbehandlung, Saatgutbehandlung, geschlossener Raum)
Wichtig: Die Dokumentation muss vollständig und lückenlos innerhalb von 30 Tagen nach dem Einsatz erfolgen! Die Pflicht zur maschinenlesbaren Dokumentation ist auf den
1. Januar 2027 verschoben worden.
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Eure Ansprechpartner:
David Mölders: Tel.: 02865-9576-1179 | E-Mail:david.moelders@agriv.de
Eva Dresemann: Tel.: 02865/9576-1176 | E-Mail:Eva.Dresemann@agriV.de
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