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Neue Aufzeichnungspflichten im Pflanzenschutz ab 01.01.2026

  • sandrarueth
  • vor 18 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
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Ab dem 1. Januar 2026 gelten erweiterte Dokumentationspflichten für jede berufliche Pflanzenschutzmaßnahme. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben müssen folgende Informationen erfasst werden:


• EPPO-Code der Kulturpflanze (ein 5-stelliger, international einheitlicher Pflanzencode)

• Startzeitpunkt/Uhrzeit der Anwendung - wenn dies aufgrund von Zulassungsvorgaben (z. B. Bienenschutzzeiten) erforderlich ist

• Zulassungsnummer des verwendeten Pflanzenschutzmittels

• BBCH-Stadium der Kultur (während der Anwendung, wenn zulassungsrelevant)

• Flächenbezeichnung und Lage der behandelten Einheit (InVeKoS-Flächencode, FLIK-Nr. oder alternative GPS-Referenz)

• Umfang der behandelten Einheit (z. B. Größe in ha)

• Verwendungsart/Art der Anwendung (z. B. Flächenbehandlung, Saatgutbehandlung, geschlossener Raum)




Wichtig: Die Dokumentation muss vollständig und lückenlos innerhalb von 30 Tagen nach dem Einsatz erfolgen! Die Pflicht zur maschinenlesbaren Dokumentation ist auf den

1. Januar 2027 verschoben worden.


Tipp: Jetzt schon mit Ackerprofi digital dokumentieren und entspannt in die Zukunft starten. Ackerprofi macht deine Dokumentation maschinenlesbar, effizient und regelkonform – von Pflanzenschutz bis Düngerecht, die perfekte Wahl für deinen Betrieb.


Eure Ansprechpartner:

David Mölders: Tel.: 02865-9576-1179 | E-Mail:david.moelders@agriv.de

Eva Dresemann: Tel.: 02865/9576-1176 | E-Mail:Eva.Dresemann@agriV.de


Mehr Infos unter: https://www.ackerprofi.de/


 
 
 

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