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Corona-Hilfen: Jeder dritte Schweinehalter muss Corona-Geld zurückzahlen

  • kerstinoverkaempin
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Tausende Schweinehalter müssen Corona-Hilfen teilweise zurückzahlen. Die Bundesregierung prüft derzeit die Berechtigung der ausgezahlten Gelder. Dabei zeigt sich ein gemischtes Bild aus Rückforderungen und Nachzahlungen.


Die Bundesregierung fordert von mehr als einem Drittel der schweinehaltenden Betriebe Corona-Hilfen zurück. Bei der laufenden Schlussabrechnung kam es bundesweit in 274 von 779 abgeschlossenen Fällen zu Rückforderungen – das entspricht 35 Prozent. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am Freitag in Berlin veröffentlicht wurde.


Spanne bei Rückforderung

Die Rückforderungen variieren erheblich: 112 Betriebe müssen bis zu 10.000 € zurückzahlen, 101 Betriebe zwischen 10.000 und 50.000 €. Bei 34 Betrieben liegen die Forderungen zwischen 50.000 und 100.000 €, 27 Betriebe müssen sogar mehr als 100.000 € zurückerstatten.


Insgesamt erhielten während der Pandemie 7.914 schweinehaltende Betriebe Corona-Hilfen. Davon bekamen 4.677 Betriebe Überbrückungshilfen, 3.237 weitere profitierten von Härtefallhilfen der Länder. „Die Coronahilfen wurden überwiegend durch die betrieblichen Steuerberater beantragt“, heißt es in der Anfrage. Der Nachweis von Umsatzrückgängen um mehr als 30 Prozent sei geschätzt und bestätigt worden.


Betriebe beantragten durchschnittlich 92.243 €

Nicht alle Betriebe sind jedoch zur Rückzahlung verpflichtet. In 355 Fällen – das sind 46 Prozent – erhalten Schweinehalter sogar eine Nachzahlung. Bei 150 Betrieben (19 Prozent) wurde die ursprünglich gewährte Fördersumme bestätigt. Schweinehaltende Betriebe beantragten im Schnitt 92.243 € an Überbrückungshilfen und 57.289 € an Härtefallhilfen, wie aus den Regierungsangaben hervorgeht. Die Antragskosten über prüfende Dritte lagen durchschnittlich bei 1.948 €.


Die Bundesregierung sieht die Schlussabrechnung als regulären Vorgang. „Die derzeit laufende Schlussabrechnung der Überbrückungshilfeprogramme war programmseitig von Anfang an vorgesehen“, teilte das Ministerium mit. Sie sei notwendig, da die Beantragung vielfach auf Prognosedaten basiert habe.


Für existenzbedrohte Landwirte sehen Bund und Länder Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monate vor. In Einzelfällen könne das sogar auf 36 Monate verlängert werden.


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