Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes zum 01.01.2025 auf 7,8 % beschlossen. Diese neuen Pauschalsteuersätze sind für alle Gutschriften maßgebend, die für Lieferungen erstellt werden, die nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erfogen.
Dies ist gesichert ab dem 01.01.2025 der Fall. Eine ebenfalls beschlossene Absenkung des Steuersatzes von 9 % auf 8,4 % allein für den Monat Dezember wird hoffentlich durch eine verspätete Veröffentlichung des Gesetzes im Dezember umgangen. Damit wären für den Dezember umfangreicher Umstellungsaufwand vermieden.
Bei Vieh-oder Getreideabrechnungen bzw. Abstimmung von Lieferterminen nehmen Sie ggfs. mit Ihren Zuständigen Ansprechpartnern Kontakt auf.
Comments